Recht auf Zweitmeinung soll eingeschränkt werden
Zweitmeinung
Artikel aus der Die Zeit vom 21.7.2016 "Im Zweifel für den Zweifel". Die Krankenkassen wollen die Leistungen zur Zweitmeinung für bestimmte Krankheitsbilder einschränken. Davon betroffen sein könnten Patienten die an Krebs erkrankt sind. Guter Überblick über die Argumente warum Zweitmeinungen sinnvoll sind.