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Spenden Sie für das Patiententelefon
Die Theodor Springmann Stiftung ist eine als gemeinnützig
anerkannte Stiftung, damit gelten die allgemeinen steuerlichen
Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Zuwendungen
können daher als Sonderausgaben steuermindernd geltend
gemacht werden.
Spendenkonto
Theodor Springmann Stiftung
Dresdener Bank
BLZ 700 800 00
Kontonummer 168204000
Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigung
Wir schicken Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung
zu, dazu muss auf dem Überweisungsträger Ihre vollständige
Adresse vermerkt sein oder Sie lassen uns Ihre Anschrift parallel
noch einmal zukommen.
Kleinspenden bis zu 200 € können auch ohne
Zuwendungsbestätigung steuerlich berücksichtigt
werden. Hierfür reicht es aus, den Überweisungsbeleg
der Bank (z. B. den Kontoauszug) der Steuererklärung
beizulegen. Ein Zahlungsbeleg hat folgende Pflichtangaben
für die steuerliche Anerkennung zu enthalten:
- den Spender
- den Empfänger
- den Tag der Zahlung
- den Zahlbetrag
- den Verwendungszweck
- die Daten zur Freistellung der Stiftung von der Körperschaftssteuer
nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG beim
Finanzamts Heidelberg, Steuernummer 32489/30502
Adresse
Theodor Springmann Stiftung
Patienteninformationsstelle
Reuchlinstraße 10-11
10553 Berlin
Tel: 030/ 44 02 40 79
E-Mail: auskunft(at)patiententelefon.de
Bußgeldzuweisungen
Die Theodor Springmann Stiftung wird in Berlin beim Amtsgerichts
Tiergarten auf der Liste der bußgeldinteressierten
Einrichtungen geführt unter der Ordnungsnummer 100/07.
(Link
zur Liste als pdf-Datei, Amtsgericht
Tiergarten)
Sie können Richter oder Staatsanwälte in ganz Berlin
auf die Möglichkeit aufmerksam machen, der Stiftung Bußgelder
zuzuweisen. Bei Interesse stellen wir Informationsmaterial
zur Verfügung.
Förderungswürdigkeit
Die Theodor Springmann Stiftung ist wegen der Förderung
mildtätiger, wissenschaftlicher und allgemein als besonders
förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger
Zwecke: Gesundheitspflege, Kunst und Kultur, Völkerverständigung
und Entwicklungshilfe nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts
Heidelberg, Steuernummer 32489/30502 nach § 5 Abs. 1
Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer
befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich
zur Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne der AO
§ 53 verwendet wird.
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